Psychotherapeutische Privatpraxis Christina Kurz
Psychotherapeutische Privatpraxis Christina Kurz
Meine Praxis ist eine reine Privatpraxis.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Mein Vertragspartner ist immer der/die Patient*in. Die psychotherapeutischen Leistungen können über die private Krankenversicherungen (und Beihilfestelle) rückerstattet werden.
Bitte informieren Sie sich vorab über die Modalitäten bei Ihrer Krankenversicherung.
1. Erstgespräch: Zunächst vereinbaren wir ein Erstgespräch, in dem wir Ihr Anliegen besprechen. Sollten Sie sich entscheiden weitere Termine zu vereinbaren, starten wir die Probatorik und schließen einen Behandlungsvertrag.
2. Kostenübernahme klären: Informieren Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle über die Möglichkeiten der Kostenerstattung für psychotherapeutische Behandlungen.
3. Rechnungsstellung: Im Anschluss des Erstgesprächs erhalten Sie direkt eine Rechnung von mir. Sollte eine Psychotherapie gewünscht und indiziert sein, vereinbaren wir (in der Regel) wöchentlich stattfindende Folgetermine für welche Sie monatlich eine Rechnung von mir erhalten.
4. Einreichung bei der Versicherung: Reichen Sie die Rechnungen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle ein.
5. Erstattung: Nach Prüfung der Unterlagen erstattet Ihnen Ihre Versicherung die Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen.
Wichtiger Hinweis: Das Vertragsverhältnis besteht zunächst ausschließlich zwischen Ihnen und mir. Die Erstattung der Kosten durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle erfolgt im Nachhinein und ist abhängig von den jeweiligen vertraglichen Regelungen.
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